Michael Gebhardt, Malmedyer Straße 94, 52066 Aachen
Dipl. Komponist/Pianist
Tel.0241-67074

Unterrichtsbedingungen S1

1. Der Unterricht findet ausschließlich im Hause des Lehrers, nach Vereinbarung einmal wöchentlich bzw. vierzehntägig statt und dauert jeweils 45 Minuten (gilt nicht für 60+ Modus).


1a. Zusatzregelung,
nur für den 60+ Modus: Der Unterricht findet ausschließlich im Hause des Schülers, nach Vereinbarung einmal vierzehntägig statt und dauert jeweils 45 bzw. 60 Minuten. Nach den Schulferien findet der erste Unterricht in der jeweils ersten Schulwoche statt. Das Unterrichtshonorar wird am Anfang eines jeden Kalendermonates im Voraus entrichtet.


2. Im Falle zusätzlich anberaumter Gruppenstunden ist der/die Schüler(in) grundsätzlich nicht zur Teilnahme verpflichtet.

3. Nach dem Ermessen des Lehrers wird dem Schüler auf Wunsch ein Zeugnis ausgestellt, in welchem die erworbenen Fähigkeiten bescheinigt werden. Eine Mindeststundenzahl von 80 Unterrichtsstunden ist in diesem Zusammenhang eine bindende Voraussetzung.

4. In den Schulferien des Landes NRW, an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche (von Rosenmontag bis einschließlich Aschermittwoch) wird kein Unterricht erteilt.

5. Vereinbarte Unterrichtsstunden, die innerhalb von 48 Stunden (zwei Tage) vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, müssen dennoch bezahlt werden. Versäumen Lehrer oder Schüler den Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, (z.B. Schneestürme, Erdbeben, Autounfall, Umweltkatastrophen, Krankheit, Tod) so wird in diesem Fall der Unterricht nicht nachgeholt. Ebenso erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung.

6. Das Unterrichtshonorar wird jeweils für zwei Unterrichtsstunden im Voraus entrichtet. Die Unterrichtsstunden müssen innerhalb von 14 Tagen genommen werden, ausgehend vom Tag der Entrichtung des Honorars (gilt
nicht für 60+ Modus).

7. Eine Beendigung des Unterrichtsverhältnisses ist jeweils nur nach 15 Tagen, ausgehend vom Zeitpunkt der mündlich ausgesprochenen Kündigung möglich. Durch die Teilnahme am Unterricht erklären die Schüler(innen) bzw. deren Eltern ihr Einverständnis mit den oben genannten Bedingungen.

Diese Internetversion der 'Unterrichtsbedingungen' ist immer die aktuellste Version und hat daher höchste Priorität und Wirksamkeit.