|
1. Der Unterricht findet im Hause des Schülers oder des Lehrers statt.
2. Im Falle zusätzlich anberaumter Gruppenstunden ist der/die Schüler(in) grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet.
3. Nach dem Ermessen des Lehrers wird dem Schüler auf Wunsch ein Zeugnis ausgestellt, in welchem die erworbenen Fähigkeiten bescheinigt werden. Eine Mindeststundenzahl von 60 Unterrichtsstunden ist in diesem Zusammenhang eine bindende Voraussetzung.
4. In den Ferien des Landes NRW, an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche (d.h. Rosenmontag bis einschl. Aschermittwoch) wird kein Unterricht erteilt. In gemeinsamer Absprache ist gegebenenfalls Unterricht in den Ferien möglich.
5. Vereinbarte Unterrichtsstunden, die innerhalb von 7 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, müssen dennoch bezahlt werden.
6. Das Unterrichtshonorar wird jeweils am Ende einer Unterrichtsstunde bezahlt.
7. Eine Beendigung des Unterrichtsverhältnisses ist jeweils nur nach 14 Tagen, vom Zeitpunkt der mündlich ausgesprochenen Kündigung ausgehend möglich. Durch die Teilnahme am Unterricht erklären die Schüler(innen) bzw. deren Eltern ihr Einverständnis mit den oben genannten Bedingungen.
Diese Internetversion der 'Unterrichtsbedingungen' ist immer die aktuellste Version und hat daher höchste Priorität und Wirksamkeit.
|