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1. Der Unterricht findet einmal wöchentlich im Hause des Schülers oder des Lehrers statt.
2. Im Falle zusätzlich anberaumter Gruppenstunden ist der/die Schüler(in) zur Teilnahme verpflichtet. (Hiermit sind keine zusätzlichen Kosten verbunden.) Über die aktive Teilnahme an den Klassenvorspielen (1x im Jahr) entscheidet ausschließlich der Lehrer.
3. Nach etwa 150 bis 200 Unterrichtsstunden erhalten die Schüler(innen) ein Zeugnis, in welchem die erworbenen Fähigkeiten bescheinigt werden. Musikalisch ansprechende Vorträge werden mit einem Auftritt' im Schülerforum honoriert. Nach wenigstens 7 Auftritten' innerhalb eines Kalenderjahres erhält der/die Schüler/in am Ende des Jahres eine CD mit den selbst gespielten Stücken. (Siehe http://www.klassischer-klavierunterricht.de/12.html)
4. Im Krankheitsfalle wird der versäumte Unterricht nicht nachgeholt, es sei denn, der Lehrer versäumte den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Wochen. Versäumen Lehrer oder Schüler den Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, (z.B. Schneestürme, Erdbeben, Autounfall, Umweltkatastrophen, Tod) so wird auch in diesem Fall der Unterricht nicht nachgeholt. Ebenso erfolgt in allen unter Punkt 4 erwähnten Fällen keine Rückvergütung.
5. In den Schulferien des Landes NRW, an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche (an sieben Tagen, von Fettdonnerstag bis einschließlich Aschermittwoch) wird kein Unterricht erteilt.
6. Das Unterrichtshonorar wird ganzjährig durchbezahlt und am Anfang eines jeden Kalendermonates für jeweils einen Monat im Voraus bezahlt: Entweder per Barzahlung oder per Dauerauftrag von Konto zu Konto.
7a. Eine Beendigung des Unterrichtes ist nur nach Ablauf eines Kalendermonates möglich. Es genügt die schriftlich per E-mail mitgeteilte Kündigung an service@klassischer-klavierunterricht.de in der letzten Woche des Monates.
7b. Bei Kündigungen, die zwischen dem 1. Mai einschließlich und dem Beginn der Sommerferien erfolgen, muss das Sommer-Feriengeld, d.h. ein Monatshonorar, im Voraus d.h. unmittelbar nach erfolgter Kündigung entrichtet werden. (Das Monatshonorar errechnet sich auf Jahresbasis. Bei 1/2 jählicher Kündigung muss daher ein Feriengeld Ausgleich stattfinden.) Durch die Teilnahme am Unterricht erklären die Schüler(innen) bzw. deren Eltern ihr Einverständnis mit den oben genannten Bedingungen.
Diese Internetversion der 'Unterrichtsbedingungen' ist immer die aktuellste Version und hat daher höchste Priorität und Wirksamkeit.
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